Intensivklasse

Seit Februar 2015 gibt es an der Friedrich-Ebert-Schule Intensivklassen für schulpflichtige Jugendliche, die als Neuankömmlinge keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben. Der Unterricht in den Intensivklassen bereitet die Schülerinnen und Schülern auf den Übergang in die Regelklasse vor. Gemäß unserem Schulcurriculum für Deutsch als Zweitsprache erfolgt die Sprachförderung in drei aufeinanderfolgenden Modulen, angelehnt an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.

Der Unterricht in unseren Intensivklassen geht vom individuellen Lernstand der Schülerinnen und Schüler und ihrem kommunikativen Handlungsbedarf aus. Wir passen den Unterricht den jeweiligen Gegebenheiten an und entwickeln die Unterrichtskonzeption entsprechend weiter. Die Lehrkräfte in den Intensivklassen verstehen sich als Team und besprechen in den Teamsitzungen alle Belange des Unterrichts.

Alle Schülerinnen und Schüler der Intensivklasse beteiligen sich an Schulfesten, Sportturnieren, am „Tag der offenen Schule“ und an Projektwochen.

Großen Wert legen wir auch auf die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie den Betreuerinnen und Betreuern unserer Schülerinnen und Schüler. Wir tragen auch Sorge dafür, dass ggf. Dolmetscherinnen oder Dolmetscher an den Beratungsgesprächen teilnehmen.

Durch unser Gesamtsprachförderkonzept möchten wir unseren Schülerinnen und Schülern auf ihrem Weg zur gelingenden Integration unterstützen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie einen bestmöglichen Schulabschluss erreichen können.

Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)

Richtig Lesen und Rechtschreiben zu können, zählt zu den fächerübergreifenden Schlüsselkompetenzen, deren Förderung für die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler:innen unerlässlich ist und damit zu einer der Hauptaufgaben der Schule zählt.

Grundlage:Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19.8.2011, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29.4.2014, §§ 7, 37 - 44. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben haben „Anspruch auf individuelle Förderung. [...] Die Schule ist verpflichtet, Fördermaßnahmen im Sinne [der Verordnung] durchzuführen" (§ 37). „Die Feststellung der besonderen Schwierigkeiten beim Lesen [und] Rechtschreiben [...] gehört zu den Aufgaben der Schule." (§ 38)

An der Friedrich-Ebert-Schule ist uns die Förderung rechtschreibschwacher Schülerinnen und Schüler sehr wichtig. Die Voraussetzung zur Verbesserung der Rechtschreibkompetenzen ist „die Erhebung der Lernausgangslage“ (§ 38 (1) VOGSV). Um die Rechtschreibkompetenzen nachhaltig zu fördern, muss zuerst individuell ermittelt werden, welche Rechtschreibbereiche bereits verstanden wurden und welche Rechtschreibregeln noch nicht beherrscht werden. Deshalb ist eine Eingangsdiagnose für eine gelingende Förderung unerlässlich. Diese erfolgt in der 5. Klasse mithilfe der Hamburger Schreibprobe (HSP). Wir bieten in der Förderstufe und im Gymnasialzweig für die Jahrgangsstufen 5 und 6 LRS-Förderkurse an. Die Kurse finden einmal pro Woche bei einer Fachlehrkraft für das Fach Deutsch statt.

Ab dem Jahrgang 7 erfolgt die Förderung ohne einen separaten LRS-Kurs und ist eng an den Regelunterricht gebunden. Hier wird in Absprache zwischen den Schülerinnen, Schülern und der Fachlehrkraft Deutsch regelmäßig das LRS-Fördermaterial als Begleitmaterial bearbeitet und in vereinbarten Zeiträumen überprüft. Die Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler soll dadurch ebenfalls gefördert werden. Im Haupt- und Realschulzweig kann dies z.B. in den Zeitfenstern „Lernbüro“  oder „ÜVA“ (= Üben, Vertiefen, Aufgaben) erfolgen.

Sollten die Eltern einen außerschulischen LRS-Förderkurs für ihr Kind bevorzugen, so ist dies möglich. Es ist darauf zu achten, dass die außerschulische LRS-Förderung gut dokumentiert ist (lückenlose Dokumentation). Bitte legen Sie in diesem Fall jeweils zu Beginn und zum Ende eines Halbjahres eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme Ihres Kindes an der außerschulischen LRS-Förderung vor.

Leseförderung

Ein weiterer wichtiger Aspekt der entscheidend zur Besserung der Rechtschreibfähigkeiten beiträgt, ist das regelmäßige Lesen. Unsere Aufgabe ist es die Begeisterung der Schülerinnen und Schüler für das Lesen zu wecken und ihnen beispielsweise durch eine Lektürearbeit die Möglichkeit zu bieten, tief in das Textgeschehen einzutauchen, das Gelesene zu imaginieren und auf diese Weise die Vielfältigkeit von Texten kennen zu lernen. In unserer Schülerbibliothek, die ein abwechslungsreiches Angebot an Lektüren zur Verfügung stellt, können die Schülerinnen und Schüler zusätzlich regelmäßig Bücher ausleihen.

 

Projekte zur Förderung der Lesemotivation

  • Rallye zum Kennenlernen der Schulbücherei für die Klassen der Jahrgangstufe 5
  • Nutzung von Buchausweisen mit Belohnungscharakter in der Unterstufe
  • Teilnahme Aktionen, z.B "Ich schenk dir eine Geschichte", „Welttag des Buches" , Besuch einer Buchhandlung
  • jährliche Klassenlektüre
  • Teilnahme am Vorlesewettbewerb in der 6. Klasse
  • Geschichte des Buchdrucks mit beweglichen Lettern kennenlernen
  • Theaterbesuche
  • Vorlese-Aktionen (z.B. in Kooperation mit dem Nachbarkindergarten oder beim Tag der offenen Schule)
  • Teilnahme an Autorenlesungen, z.B. „Huch, ein Buch!“
  • AG Bibliothek

 

Noten im Fach Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit LRS

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben müssen innerhalb der Bewertung entsprechend entlastet werden. Dabei gilt die Devise: Es ist wichtig die Schülerinnen und Schüler maximal zu fordern, ohne sie dabei zu überfordern.

Dementsprechend wird den Schülerinnen und Schülern ein Nachteilsausgleich (NTA) gewährt. Dies kann in der Praxis beispielsweise durch verlängerte Bearbeitungszeiten, differenzierte Arbeitsaufträge oder die Nutzung von zusätzlichen Hilfsmitteln (Wörterbüchern, Hilfekarten, etc.) realisiert werden. Wenn auch diese Maßnahme die Schülerinnen und Schüler überfordert, dann wird Notenschutz (NOS) gewährt. Der Status des Notenschutzes ermöglicht eine Befreiung von der Bewertung der Rechtschreibleistung. Nachteilsausgleich und Notenschutz werden durch den Beschluss der Klassenkonferenz wirksam und müssen halbjährlich durch die Konferenz neu beantragt werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die lückenlose Dokumentation der Förderung und die darauffolgende Antragstellung. Hierbei wird der Status regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dementsprechend stellt die Klassenkonferenz zu jedem Halbjahr einen neuen Antrag der Förderung, die dann jeweils für das nächste Halbjahr gültig ist. Die Grundlage für die Entscheidung der Konferenz liefert der aktuelle Förderplan, der die Förderung begleitend dokumentiert. Wird NTA oder NOS nach Beschluss der Klassenkonferenz bestimmt, dann ist dieser Beschluss auch mit einem Vermerk im Zeugnis verbunden.

Konzept zur Verbesserung der Lesekompetenz

Lesen ist der Schlüssel zum Verstehen der Welt – es öffnet Türen und ermöglicht das Verstehen komplexer Zusammenhänge. Unter Lesekompetenz wird folglich mehr verstanden, als einfach nur lesen zu können. Lesekompetenz bezeichnet die „Fähigkeit, geschriebene Texte zu verstehen, zu nutzen und über sie zu reflektieren, um eigene Ziele zu erreichen, das eigene Wissen und Potenzial weiterzuentwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen“ (Deutsches PISA‐Konsortium 2001, S. 23).

Für eine erfolgreiche Schul- und Berufslaufbahn bildet die Lesekompetenz die Basis. Aus diesem Grund schenkt die Friedrich-Ebert-Schule dem Lesen besondere Aufmerksamkeit und fördert die Verbesserung der Lesekompetenz aller Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 systematisch. Ausgehend von einer individuellen Diagnose unterstützt das schulische Konzept Schülerinnen und Schüler gezielt durch methodisches Training, die Vermittlung von Lesestrategien, die Förderung der Lesemotivation und eine lernerorientierte Material- und Textauswahl.