Geschlechtsspezifische Berufsorientierung

Junge Menschen für neue Berufswege zu interessieren, das ist das Ziel des jährlich bundesweit stattfindenden Girls` und Boys` Day (Zukunftstag). Jedes Frühjahr wird Mädchen und Jungen die Möglichkeit geboten Berufsfelder kennenzulernen, die außerhalb einer traditionellen Orientierung liegen.

So können sich Mädchen beispielsweise in naturwissenschaftlich-technischen Berufen umsehen und Jungen können einen Einblick in soziale, erzieherische oder pflegerische Bereiche erhalten.

Es gibt viele Einrichtungen (Unternehmen, Betriebe, Hochschulen, Organisationen, Forschungszentren …), die an diesem Tag besondere Veranstaltungen für Mädchen und für Jungen anbieten. Mehr dazu auf: www.girls-day.de bzw. www.boys-day.de

Die Friedrich-Ebert-Schule strebt an, dass alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 und Q2 am Girls` und Boys` Day (Zukunftstag) teilnehmen und diesen Tag für sich nutzen, um in die Berufswelt hineinzuschnuppern. Wir möchten unsere Schülerinnen und Schüler ermuntern, selbst aktiv zu werden und im Internet oder in der Zeitung nach einem interessanten Angebot für diesen Aktionstag zu suchen. Auch Bekannte, Verwandte oder Freunde dürfen natürlich gefragt und am Girls‘- und Boys‘- Day (Zukunftstag) zu ihrer Arbeitsstelle begleitet werden. Aufgrund der Zusammenarbeit der FES mit der TU-Darmstadt können wir unseren Schülerinnen und Schülern zudem einige interessante Angebote aus dem Bereich der MINT Förderung für Mädchen durch das Kooperationsprojekt CampusSchule anbieten.

Für die teilnehmenden Mädchen und Jungen wird dieser Tag vom Hessischen Kultusministerium als schulische Veranstaltung eingeordnet. Aus versicherungstechnischen Gründen muss im Vorfeld des Girls` und Boys` Day (Zukunftstag) von den Erziehungsberechtigten ein „Teilnahmeformular“ ausgefüllt werden, dass die Zusage durch den entsprechenden Betrieb oder die entsprechende Institution bestätigt.

Im Anschluss an den Girls` und Boys` Day (Zukunftstag) ist der Klassenlehrkraft eine „Teilnahmebestätigung“ vorzulegen. Es empfiehlt sich, die Teilnahmebescheinigung gut aufzubewahren und im Berufswahlpass abzuheften.